"Besondere Hinweise Tandemspringen" 

1. Voraussetzungen / Gesundheit

Die Mindestgröße beträgt bei Tandemsprüngen 140cm. Das Mindestalter ist 16. Unter 18 bedarf es der Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben ist. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch Ihren Hausarzt.
Für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg, welches bis äußerstenfalls 95 kg ausgedehnt werden kann.
Bis 95 Kg nur im Großraum Hamburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Eifel, Allgäu, Straßburg, Spa und Texel. Die Maximalgröße beträgt 195 cm.
Wir setzen ein Mindestmaß an Beweglichkeit und körperlicher Fitness voraus - im Zweifelsfall vorher nachfragen.

2. Gruppen

Jeder, der mehr Personen als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit die Verpflichtung, sämtliche von uns gelieferten Informationen an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Denken Sie dabei auch an Ihre Begleitung bzw. die nichtspringenden Zuschauer Ihrer Gruppe: Die sind erfahrungsgemäß aufgeregter, als der- oder diejenigen die springen. Absperrungen bzw. Anweisungen des Personals sind für alle Beteiligten unbedingt zu befolgen ! ! ! ( Eltern haften selbst für Ihre Kinder)

3. Zeitansatz

Bringen Sie bitte genügend Zeit mit. Rechnen Sie mit einem ganzen Tag. Natürlich wird es in aller Regel nur einen halben Tag oder kürzer dauern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Nehmen Sie sich deshalb für den Tag, Ihres in der Regel ersten Fallschirmabsprung, nichts anderes vor ! ! !

4. Wie erwerbe ich einen Gutschein und wie melde ich mich an ?

  1. Sie kaufen einen Gutschein, gültig für einen Tandemsprung über unser Buchungssystem und bezahlen ihn in voller Höhe (Vorauskasse!!) Der Gutscheininhaber/in gibt bei uns den Terminwunsch bekannt und kann sich zu einem ihm genehmen Termin bei uns anmelden (minimum 2 Wochen Anmeldefrist, bei Gruppen ab 10 Personen 4 Wochen).

Anmeldungen zum Tandemsprung bestätigen wir erst, wenn wir die geforderte Bezahlung des Tandemsprunges erhalten haben. Selbstverständlich können Sie vorab telefonisch reservieren. Diese Reservierungen halten wir eine Woche lang aufrecht, dann müssen Anzahlungen oder Vorauskasse für Gutscheine eingegangen sein. Wenn dies nicht passiert ist, wird die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung gestrichen.

5.Schlechtes Wetter / Absagen / Umbuchung

Zu Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir bzw. der Sprungplatz befugt. Wir haben Zugang zu recht zuverlässigen Vorhersagen, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen und die mit dem Wetterbericht im Radio oft nur noch wenig gemein haben.

Keine Angst: Bei schlechtem Wetter gehen wir nicht in die Luft und sinnlose Anfahrten versuchen wir zu vermeiden, so gut es eben geht. Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten.

Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Umbuchung gebührenfrei. Wir behalten uns jedoch vor, bei größeren Gruppen andere Fristen festzulegen. Wir berechnen eine Umbuchungsbegühr von 15 % auf den Kaufpreis. Gutscheine werden dann ungültig und erst nach Rückgabe selbiger sowie nach Eingang Ihrer Zahlung in wieder gültige umgetauscht. Anzahlungen werden verrechnet.

6.Sprung-/ Abflugplätze

Unser Prinzip ist, daß wir nicht an einen Flugplatz gebunden sind, sondern unsere Leistungen bundesweit  anbieten können. Wo genau erfahren Sie bei der Buchungsbestätigung.

7. Tandemspünge: Vorbereitung und Ablauf vor Ort

In einer telefonischen Terminbestätigung teilen wir Ihnen die notwendigen Details zum Sprungtag vorher mit. Bereiten Sie sich auf Ihren Sprung gut vor. Verzichten Sie am Abend zuvor auf Alkohol !! Seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich - Sie haben dann mehr von Ihrem Sprung. Bringen Sie die Gutscheine mit bitte mit, sonst verlangt unser Kooperationspartner vor Ort Nachzahlungen in bar. Die Einteilung der Absetzmaschinen obliegt ausschließlich unserem Kooperationspartner ! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche - soweit möglich - berücksichtigt.

8. Freifall-Videos oder - Fotos

Der Wunsch dafür ist aus organisatorischen Gründen spätestens bei der Buchung bekannt zugeben. Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft/-fähigkeit des Tandem-Passagiers im freien Fall mit dafür ausschlaggebend, daß Video und/oder Fotos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen kann. Ein Vertrag kommt zwischen Kameramann/frau und Passagier zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch dem Freifallkameramann entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind. 

9. Allgemeines

Normalerweise wird in einem dafür vorgesehenen Landegelände gelandet. Von diesem Rand aus darf man dann meistens auch fotografieren/filmen. Ausnahmen bestätigen diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen Minderungen und Regressforderungen. Das Gleiche gilt im übrigen für den seltenen Fall einer Außenlandung: d.h. wenn das Tandempaar aus diversen Gründen den vorgesehenen Landeplatz verfehlt.

In der Organisation von Sprungwochenenden sind wir auf alle möglichen Vorleistungen anderer und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflußnahme stehen (Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter etc.). Für alle diese und andere Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter können wir nichts und haften dafür auch nicht.

Sie werden trotz dieser Zeilen nach Ihrem Sprung erstaunt sein, wie reibungslos alles lief. Wir wollen damit lediglich das Mißverständnis ausraümen, eine Kettenkarusselfahrt auf dem Kirtag gebucht zu haben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns allzeit "Blue Skies" und "Soft Landings" . - bis irgendwo und - wann in der Luft.

Ihr Skytravel24.de Team 

 

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