1. Voraussetzungen
/ Gesundheit
Die
Mindestgröße beträgt bei Tandemsprüngen 140cm. Das Mindestalter
ist 16. Unter 18 bedarf es der Einwilligung des Erziehungsberechtigten.
Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht, solange eine durchschnittlich
gute Gesundheit gegeben ist. In Zweifelsfällen empfehlen wir die
Untersuchung durch Ihren Hausarzt.
Für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg, welches bis
äußerstenfalls 95 kg ausgedehnt werden kann.
Bis
95 Kg nur im Großraum Hamburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Eifel, Allgäu, Straßburg, Spa und Texel.
Die Maximalgröße beträgt 195 cm.
Wir setzen ein Mindestmaß an Beweglichkeit und körperlicher Fitness
voraus - im Zweifelsfall vorher nachfragen.
2. Gruppen
Jeder,
der mehr Personen als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit
die Verpflichtung, sämtliche von uns gelieferten Informationen
an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Denken Sie dabei auch
an Ihre Begleitung bzw. die nichtspringenden Zuschauer Ihrer Gruppe:
Die sind erfahrungsgemäß aufgeregter, als der- oder diejenigen
die springen. Absperrungen bzw. Anweisungen des Personals sind
für alle Beteiligten unbedingt zu befolgen ! ! ! ( Eltern haften
selbst für Ihre Kinder)
3.
Zeitansatz
Bringen
Sie bitte genügend Zeit mit. Rechnen Sie mit einem ganzen Tag.
Natürlich wird es in aller Regel nur einen halben Tag oder kürzer
dauern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Nehmen Sie
sich deshalb für den Tag, Ihres in der Regel ersten Fallschirmabsprung,
nichts anderes vor ! ! !
4.
Wie erwerbe ich einen Gutschein und wie melde ich mich an ?
- Sie kaufen
einen Gutschein, gültig für einen Tandemsprung über unser Buchungssystem
und bezahlen ihn in voller Höhe (Vorauskasse!!) Der Gutscheininhaber/in
gibt bei uns den Terminwunsch bekannt und kann sich zu einem
ihm genehmen Termin bei uns anmelden (minimum 2 Wochen Anmeldefrist,
bei Gruppen ab 10 Personen 4 Wochen).
Anmeldungen
zum Tandemsprung bestätigen wir erst, wenn wir die geforderte
Bezahlung des Tandemsprunges erhalten haben. Selbstverständlich
können Sie vorab telefonisch reservieren. Diese Reservierungen
halten wir eine Woche lang aufrecht, dann müssen Anzahlungen oder
Vorauskasse für Gutscheine eingegangen sein. Wenn dies nicht passiert
ist, wird die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung gestrichen.
5.Schlechtes
Wetter / Absagen / Umbuchung
Zu
Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir bzw.
der Sprungplatz befugt. Wir haben Zugang zu recht zuverlässigen
Vorhersagen, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen und
die mit dem Wetterbericht im Radio oft nur noch wenig gemein haben.
Keine
Angst: Bei schlechtem Wetter gehen wir nicht in die Luft und sinnlose
Anfahrten versuchen wir zu vermeiden, so gut es eben geht. Gleichwohl
haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige
Kosten.
Bis
14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Umbuchung gebührenfrei.
Wir behalten uns jedoch vor, bei größeren Gruppen andere Fristen
festzulegen. Wir berechnen eine Umbuchungsbegühr von 15 %
auf den Kaufpreis. Gutscheine werden dann ungültig und erst nach
Rückgabe selbiger sowie nach Eingang Ihrer Zahlung in wieder gültige
umgetauscht. Anzahlungen werden verrechnet.
6.Sprung-/
Abflugplätze
Unser
Prinzip ist, daß wir nicht an einen Flugplatz gebunden sind, sondern
unsere Leistungen bundesweit anbieten können. Wo genau erfahren
Sie bei der Buchungsbestätigung.
7. Tandemspünge: Vorbereitung und Ablauf vor Ort
In
einer telefonischen Terminbestätigung teilen wir Ihnen die notwendigen
Details zum Sprungtag vorher mit. Bereiten Sie sich auf Ihren
Sprung gut vor. Verzichten Sie am Abend zuvor auf Alkohol !! Seien
Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich - Sie haben dann
mehr von Ihrem Sprung. Bringen Sie die Gutscheine mit bitte mit,
sonst verlangt unser Kooperationspartner vor Ort Nachzahlungen
in bar. Die Einteilung der Absetzmaschinen obliegt ausschließlich
unserem Kooperationspartner ! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche
- soweit möglich - berücksichtigt.
8.
Freifall-Videos oder - Fotos
Der
Wunsch dafür ist aus organisatorischen Gründen spätestens bei
der Buchung bekannt zugeben. Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft/-fähigkeit
des Tandem-Passagiers im freien Fall mit dafür ausschlaggebend,
daß Video und/oder Fotos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen
kann. Ein Vertrag kommt zwischen Kameramann/frau und Passagier
zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch
dem Freifallkameramann entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren
Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind.
9.
Allgemeines
Normalerweise
wird in einem dafür vorgesehenen Landegelände gelandet. Von diesem
Rand aus darf man dann meistens auch fotografieren/filmen. Ausnahmen
bestätigen diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen
Minderungen und Regressforderungen. Das Gleiche gilt im übrigen
für den seltenen Fall einer Außenlandung: d.h. wenn das Tandempaar
aus diversen Gründen den vorgesehenen Landeplatz verfehlt.
In
der Organisation von Sprungwochenenden sind wir auf alle möglichen
Vorleistungen anderer und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb
unserer Einflußnahme stehen (Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter
etc.). Für alle diese und andere Leistungen (oder Nicht-Leistungen)
Dritter können wir nichts und haften dafür auch nicht.
Sie
werden trotz dieser Zeilen nach Ihrem Sprung erstaunt sein, wie
reibungslos alles lief. Wir wollen damit lediglich das Mißverständnis
ausraümen, eine Kettenkarusselfahrt auf dem Kirtag gebucht zu
haben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns allzeit "Blue
Skies" und "Soft Landings" . - bis irgendwo und
- wann in der Luft.
Ihr
Skytravel24.de Team