1. Voraussetzungen / Gesundheit
· Mindestalter 10 Jahre
· Mindestgröße 1,40 Meter · Maximumgröße 1,95 Meter
· Max. Gewicht 90 kg - An einigen Sprungplätzen auch
95 kg (siehe unten).
· normale körperliche Konstitution
· Sportschuhe ohne Schnürhaken
· Wetterangepasste Kleidung
Die Mindestgröße beträgt bei Tandemsprüngen
140cm. Das Mindestalter ist 10. Unter 18 bedarf es der Einwilligung
des Erziehungsberechtigten vor Ort. Eine Altersgrenze nach oben
gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben
ist. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch Ihren
Hausarzt. Für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg,
welches bis äußerstenfalls 95 kg ausgedehnt werden kann. Bis
95 Kg nur im Großraum Hamburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
und Allgäu. Die Maximalgröße beträgt 195 cm. Wir setzen
ein Mindestmaß an Beweglichkeit und körperlicher Fitness voraus
- im Zweifelsfall vorher nachfragen.
2. Gruppen
Jeder, der mehr Personen
als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit die Verpflichtung,
sämtliche von uns gelieferten Informationen an die anderen Teilnehmer
weiterzugeben. Denken Sie dabei auch an Ihre Begleitung bzw. die
nichtspringenden Zuschauer Ihrer Gruppe: Die sind erfahrungsgemäß
aufgeregter, als der- oder diejenigen die springen. Absperrungen
bzw. Anweisungen des Personals sind für alle Beteiligten unbedingt
zu befolgen ! ( Eltern haften für Ihre Kinder)
3. Zeitansatz
Bringen Sie bitte genügend
Zeit mit. Rechnen Sie mit einem ganzen Tag. Natürlich wird es
in aller Regel nur einen halben Tag oder kürzer dauern. Darauf
sollten Sie sich aber nicht verlassen. Nehmen Sie sich deshalb
für den Tag, Ihres in der Regel ersten Fallschirmabsprung, nichts
anderes vor !
4. Wie erwerbe ich einen Gutschein und
wie melde ich mich an
Sie kaufen einen Gutschein, gültig für
einen Tandemsprung über unser Buchungssystem und bezahlen ihn
in voller Höhe. Der Gutscheininhaber/in gibt bei uns den Terminwunsch
bekannt und kann sich zu einem ihm genehmen Termin bei uns anmelden
(Minimum 1 Woche Anmeldefrist und in der Hauptsaison bis zu
3 Wochen), bei Gruppen ab 10 Personen bis zu 4 Wochen).
Anmeldungen zum Tandemsprung
bestätigen wir erst, wenn wir die geforderte Bezahlung des Tandemsprunges
erhalten haben. Selbstverständlich können Sie vorab telefonisch
reservieren. Diese Reservierungen halten wir eine Woche lang aufrecht,
dann müssen Anzahlungen oder Vorauskasse für Gutscheine eingegangen
sein. Wenn dies nicht passiert ist, wird die Reservierung ohne
weitere Benachrichtigung gestrichen.
5.Schlechtes Wetter / Absagen
/ Umbuchung
Zu Absagen aufgrund schlechten
Wetters sind ausschließlich wir bzw. der Sprungplatz befugt. Wir
haben Zugang zu recht zuverlässigen Vorhersagen, die auch lokale
Besonderheiten berücksichtigen und die mit dem Wetterbericht im
Radio oft nur noch wenig gemein haben.
Keine Angst: Bei schlechtem
Wetter gehen wir nicht in die Luft und sinnlose Anfahrten versuchen
wir zu vermeiden, so gut es eben geht. Gleichwohl haften wir in
keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten.
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten
Termin ist Ihre Umbuchung gebührenfrei. Wir behalten uns jedoch
vor, bei größeren Gruppen andere Fristen festzulegen. Wir berechnen
eine Umbuchungsbegühr von 15 % auf den Kaufpreis. Gutscheine
werden dann ungültig und erst nach Eingang Ihrer Zahlung wieder
gültig. Anzahlungen werden verrechnet.
6.Sprung- und Abflugplätze
Unser Prinzip ist, daß
wir nicht an einen Flugplatz gebunden sind, sondern unsere Leistungen
bundesweit anbieten können.
7. Tandemspünge: Vorbereitung und Ablauf vor Ort
In einer Terminbestätigung
per E-Mail teilen wir Ihnen die notwendigen Details zum Sprungtag
vorher mit. Bereiten Sie sich auf Ihren Sprung gut vor. Verzichten
Sie am Abend zuvor auf Alkohol !!! Seien Sie ausgeschlafen und
frühstücken Sie ordentlich - Sie haben dann mehr von Ihrem Sprung.
Bringen Sie die Gutscheine bitte mit, sonst verlangt unser Kooperationspartner
vor Ort Nachzahlungen in bar oder lehnt Ihren Sprung ganz ab.
Die Einteilung der Absetzmaschinen obliegt ausschließlich unserem
Kooperationspartner! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche soweit
wie möglich berücksichtigt.
8. Freifall-Videos oder
- Fotos
Der Wunsch dafür ist aus
organisatorischen Gründen spätestens bei der Buchung bekannt zugeben.
Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft/-fähigkeit des
Tandem-Passagiers im freien Fall mit dafür ausschlaggebend, daß
Video und/oder Fotos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen
kann. Ein Vertrag kommt zwischen Kameramann/frau und Passagier
zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch
dem Freifallkameramann entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren
Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind.
9. Allgemeines
Normalerweise wird in einem
dafür vorgesehenen Landegelände gelandet. Von diesem Rand aus
darf man dann meistens auch fotografieren/filmen. Ausnahmen bestätigen
diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen Minderungen
und Regressforderungen. Das Gleiche gilt im übrigen für den seltenen
Fall einer Außenlandung: d.h. wenn das Tandempaar aus diversen
Gründen den vorgesehenen Landeplatz verfehlt.
In der Organisation von
Sprungwochenenden sind wir auf alle möglichen Vorleistungen anderer
und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflußnahme
stehen (Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter etc.). Für alle
diese und andere Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter können
wir nichts und haften dafür auch nicht.
Sie werden trotz dieser
Zeilen nach Ihrem Sprung erstaunt sein, wie reibungslos alles
lief. Wir wollen damit lediglich das Mißverständnis ausraümen,
eine Kettenkarusselfahrt auf der Kirmes gebucht zu haben. In diesem
Sinne wünschen wir Ihnen und uns allzeit "Blue Skies"
und "Soft Landings".
Ihr Skytravel24.de Team